Anfahrt & Parken/ÖPNV
Wir empfehlen die Anreise mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln, da es nur eine begrenzte Anzahl an Parkmöglichkeiten gibt.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U5 | Kienberg - Gärten der Welt
Bus 197 | Haltestelle „Hellersdorfer Str./ Gärten der Welt“
Mit dem Auto
Über die A10 (AS Berlin Marzahn) und L33 Berliner Straße bzw. in Verlängerung der Landsberger Allee - Stendaler Straße - Hellersdorfer Straße
Über die B1 Alt-Biesdorf - Blumberger Damm - Cecilienstraße - Hellersdorfer Straße
Eingänge
Hellersdorfer Straße
Hellersdorfer Straße/Alte Hellersdorfer Straße
Feldberger Ring
Tälchenbrücke über die Gärten der Welt (derzeit leider nur an Wochenenden und Feiertagen besetzt)
Gottfried-Funeck-Weg
Eisenacher Straße
Öffnungszeiten
Der Kienbergpark ist eine öffentliche Grünanlage und daher uneingeschränkt zugänglich.
Öffnungszeiten Kienbergplateaus
Die Öffnungszeiten des Kienbergplateaus werden flexibel den Jahreszeiten angepasst. In den Wintermonaten öffnet und schließt das Plateau mit Sonnenaufgang und -untergang (07:30/17:00 Uhr). Im März öffnet das Plateau mit seinen Einrichtungen von 7 bis 19 Uhr, im Sommer werden die Zeiten verlängert und an den Sonnenuntergang angepasst.
Eintritt
Kienbergpark
Der Kienbergpark ist eine öffentliche Grünanlage. Der Eintritt ist frei.
Seilbahn
Die Nutzung der Seilbahn ist kostenpflichtig. Die Preise finden Sie auf der Webseite der Seilbahn Berlin.
Natur-Bobbahn
Die Nutzung der Natur-Bobbahn ist kostenpflichtig. Die Preise finden Sie hier.
Barrierefreiheit
U-Bahnhof "Kienberg - Gärten der Welt"
Der U-Bahnhof "Kienberg - Gärten der Welt" der Linie U5 ist barrierefrei und nutzerfreundlich. Die Station verfügt über einen Aufzug und Rampen, die Ausstattung des Bahnsteigs hat ein Blindenleitsystem.
Toiletten
Behindertengerechte Toiletten finden Sie an allen Toilettenstandorten.
Gelände
Das Aussichtsbauwerk Wolkenhain ist mit einem Aufzug ausgestattet.
Die Seilbahn ist barrierefrei.
Alle Gastronomiestandorte sind barrierefrei zu erreichen.
Besucherordnung
Der Kienbergpark ist eine öffentlich gewidmete Grünanlage und unterliegt den Bestimmungen des „Grünanlagengesetzes“ in der des Landes Berlin in der geltenden Fassung.