Parkmeldung
Zeitweises Grillverbot im Mauerpark wegen anhaltender Trockenheit
Wegen der extremen, anhaltenden Trockenheit ist ab sofort das Grillen auf der ausgewiesenen Grillfläche im Mauerpark befristet bis zum 29. August 2022 nicht gestattet.
Das Straßen- und Grünflächenamt weist darauf hin, dass das Grillen in allen Grünanlagen sowie auf Spiel- und Sportplätzen gem. § 6 des Grünanlagengesetzes generell nicht erlaubt ist. Mit Kontrollen des Ordnungsamtes ist zu rechnen.
Zudem ist zu beachten, dass auch achtlos weggeworfene Glasflaschen, Zigaretten und Wasserpfeifen-Asche zu einem Brand führen können. Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt.
Weitere Informationen: Zeitweises Grillverbot im Mauerpark wegen anhaltender Trockenheit - Berlin.de